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Nach eingehender Prüfung der vom Kanton Zürich publizierten Verfügungen betreffend das Verbot von Hunden der Rasse «Rottweiler» im Kanton Zürich haben wir uns entschlossen, die mit vom zuständigen Rasseclub «Schweizerischer Rottweiler-Club SRC» und dem für den Kanton Zürich zuständigen Regionalverband der SKG, dem «Zürcher Hundeverband» ZHV, auszuarbeitende Beschwerde zu unterstützen.
Der SRC ist für die Einreichung und Koordination des Rekurses verantwortlich. Die SKG wird die Beschwerde mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv unterstützen.
Die Tatsache, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich die Anpassung der Verordnung als «sicherheitsrelevant» einstuft und mit dieser Begründung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzieht und zudem die Beschwerdefrist auf 10 Tage verkürzt, lässt uns vermuten, dass sich die Regierung nicht ganz sicher ist, ob sie damit durchkommt.
Seit nunmehr 10 Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Rasselisten unsinnig und unnötig sind und hatten damit in einigen Kantonen Erfolg, in anderen weniger. Das ändert aber nichts daran, dass wir uns nach wie vor für die Abschaffung der Rasselisten und für die individuelle Beurteilung jedes einzelnen Tieres einsetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen, dass ein Rassenverbot – egal welcher Rasse – nicht zur Lösung der Probleme beiträgt und diese anders angegangen werden müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Hansueli Beer
Präsident